Niedergelassener Arzt Ratgeber

Was ist wichtig?

Niedergelassener Arzt Ratgeber: Arzt mit eigener Praxis zu werden, ist für viele Menschen nicht nur Beruf, sondern Berufung. So auch für Dorothea. Seit ihrer Kindheit war sie von Arztpraxen und allem rund um das Thema Medizin fasziniert. Patienten in der eigenen Praxis zu behandeln war, seit sie denken konnte ihr Traum. Das Studium war nicht immer leicht, aber das Ziel, eine eigene Praxis zu eröffnen, hat sie immer wieder von Neuem motiviert. Nach der Facharztausbildung stand dann endlich die eigene Praxis an – und die Erkenntnis, dass alle fachliche Expertise nur begrenzt nützlich ist, um als niedergelassene Ärztin durchzustarten.

Wie bekommt man eine Kassenzulassung? Was hat es mit dem Nachbesetzungsverfahren auf sich? Wie findet man die richtige Praxissoftware? Dies sind nur einige der Herausforderungen, vor denen ein Arzt bei der Eröffnung oder Übernahme der eigenen Praxis steht. Wir gehen auf die wichtigsten Fragen, die sich dabei stellen, ein.

Was bedeutet niedergelassener Arzt?

Was bedeutet niedergelassener Arzt?

Ein niedergelassener Arzt mit eigener Praxis ist zwar selbstständig, benötigt aber eine Zulassung als Vertragsarzt von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Zulassung ist Voraussetzung dafür, gesetzlich Versicherte ambulant behandeln und anschließend die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Für Dorothea stand seit ihrer Kindheit fest, dass sie Ärztin werden möchte. Und zwar nicht angestellt im Krankenhaus, sondern in der eigenen Praxis.

Mit diesem Ziel vor Augen erfüllte Dorothea mit viel Elan alle erforderlichen Voraussetzungen, um niedergelassene Ärztin zu werden:

  • Abgeschlossenes Medizin-Studium,
  • anschließende Approbation sowie
  • verpflichtende Weiterbildung zum Facharzt.

Die Zulassung als Vertragsärztin markierte den Beginn der Selbständigkeit in ihrem Traumberuf.

Als niedergelassener Arzt mit eigener Praxis ist der Alltag äußerst vielfältig und nie vorhersehbar. Zwar kann nicht jede Erkrankung zu Ende therapiert werden, doch gerade in Notfällen kann die richtige Entscheidung zur Überweisung ins Krankenhaus oder zu Ärzten anderer Fachrichtungen lebensrettend sein.

Selbst wenn Leidende mit bestimmten Erkrankungen beim Fachkollegen besser aufgehoben sind, sieht man als niedergelassener Arzt „seine“ Patienten regelmäßig wieder und kann ein echtes Vertrauensverhältnis aufbauen. Denn auch der Aspekt der Beratung ist ein wesentlicher und sehr erfüllender Teil der Arbeit.

Welche Vorteile gibt es darüber hinaus als niedergelassener Arzt?

Bei mehr als 90 Prozent gesetzlich versicherten Bundesbürgern liegt der Vorteil der Zulassung als Vertragsarzt auf der Hand: Da es nur mit Kassenzulassung möglich ist, die Leistungen mit den gesetzlichen Kassen abzurechnen, kann ein Arzt ohne Kassenzulassung diesen großen Anteil an Versicherten zwar untersuchen, müsste die Leistung aber privat abrechnen – was für Kassenpatienten nicht sehr attraktiv ist. Ärzte mit Privatpraxis dürfen ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler ambulant behandeln. Umgekehrt darf ein niedergelassener Arzt diese Patienten zusätzlich versorgen und privat abrechnen.

Bevor Dorothea oder jeder andere angehende Mediziner als Fach- oder Allgemeinarzt eine Arztpraxis eröffnet, sind einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Sinnvoll ist bereits zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Praxisberatung.

Eine Praxisberatung ist jedoch nicht nur beim Eröffnen einer Arztpraxis sinnvoll. Auch bestehende Praxen profitieren davon. Im Rahmen einer Praxisberatung werden verschiedene relevante Punkte angesprochen:

  • Welche ist die richtige Praxissoftware?
  • Wie wird die Praxisbewertung ermittelt?
  • Wie wird die Praxisabgabe organisiert?

Praxisberatung: Wo liegt der Mehrwert?

Da eine Praxisberatung im weitesten Sinne eine Unternehmensberatung speziell für Ärzte ist, hilft sie bei der Praxisoptimierung. Denn wie bei der Unternehmensberatung kann auch bei Arztpraxen eine Draufsicht von außen hilfreich sein, um Abläufe zu verbessern, dadurch Arzt und Angestellte zu entlasten und schlussendlich zu besseren Ergebnissen – auch in finanzieller Hinsicht – zu kommen.

Durch eine Ärzteberatung werden Strukturen und Prozesse im Praxisalltag zunächst analysiert und anschließend verbessert. Auf diese Weise wird nicht nur die Effizienz der Praxis verbessert, sondern auch das Potential der Mitarbeiter und nicht zuletzt des niedergelassenen Arztes selber kann sich besser entfalten.

Auch Dorothea entschied sich für eine Ärzteberatung. Nachdem sie ihre eigene Praxis eröffnet hatte und kurz darauf ihre ersten Patienten empfing, stellte sie fest, dass die Tätigkeit als niedergelassene Ärztin weit mehr als nur das Abhalten von Sprechstunden umfasste: Das Personal will geführt, Abläufe sollen im Auge behalten und auch das Finanzielle muss geregelt werden. Im ungünstigsten Fall übersteigen die aufgewendeten Stunden für administrative Aufgaben diejenigen der Sprechstunden.

Deutlich mehr, als Dorothea bei ihrem Start als Kassenärztin geahnt hatte. So wie Dorothea geht es vielen. Um als niedergelassener Arzt den Überblick zu behalten, empfiehlt sich eine Beratung speziell für Arztpraxen.
Das Hinzuziehen eines Ärzteberaters kann für einige Aha-Effekte sorgen.

Die Beratung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte umfasst Bereiche wie

  • Organisation: Zeitmanagement, Arbeitsabläufe, Patientenmanagement …
  • Personal: Akquise, Teamführung, Teambildung …
  • Finanzen: Investitionen, Rentabilität, Liquidität, Finanzierungsstrategie …
  • Strategie: Praxiskonzept, Kostenrechnung, Marketing
  • Qualitätsmanagement: Festlegung, Anpassen …
  • Compliance: Datenschutz, IT-Sicherheit, Hygiene …

Konkrete Zielsetzungen bei der Praxisberatung beziehen sich häufig auf diese Fragestellungen:

  • Praxisabgabe: Wie finde ich einen Nachfolger und bereite die Übergabe vor?
  • Praxisbewertung: Wie wird der Praxiswert ermittelt?
  • Praxissoftware: Welches Arztsoftware ist die Richtige für meine Praxis?

Mit Hilfe einer professionellen Praxisberatung werden diese Herausforderungen problemlos gemeistert. Für weitergehende Informationen zum Thema, lesen Sie unseren Ratgeber zur Praxisberatung.

Wie funktioniert die Praxisabgabe?

Praxisabgabe

Vor dieser Herausforderung steht jeder niedergelassene Arzt früher oder später. Zwar wurde 2009 die Altersbegrenzung von 68 Jahren für niedergelassene Ärzte aufgehoben, dennoch ist irgendwann Zeit, die Praxis an einen Nachfolger abzugeben.

Irgendwann wird auch Dorothea vor der schwierigen Aufgabe stehen, einen geeigneten Nachfolger zu finden, dem sie Praxis und Patienten mit gutem Gewissen übergeben kann.
Dabei sollte sie bedenken, dass auch die Beschäftigten der Praxis unmittelbar von der Übergabe betroffen sind. Damit die Praxisabgabe für alle Beteiligten – Praxisinhaber, Nachfolger, Patienten und Angestellte – reibungslos vonstattengeht, ist einiges zu beachten:

  • Der niedergelassene Arzt sollte sich frühzeitig mit der Praxisabgabe beschäftigen. Bei einer Landarztpraxis wird empfohlen, rund fünf Jahre vor der geplanten Abgabe das Ausschauhalten nach einem potentiellen Nachfolger zu beginnen.
  • Ausschlaggebend bei der Praxisabgabe ist, ob die Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt. Darüber gibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Auskunft. Während im offenen Planungsbereich keine Ausschreibung der Praxis erforderlich ist, gestaltet sich die Praxisübergabe in gesperrten Planungsbereichen deutlich bürokratischer. Mehr zur Bedarfsplanung ist bei der KV zu finden.
  • Praxisabgeber und -übernehmer sollten ihre Erwartungen definieren. Der abgebende Arzt sollte möglichst detailliert alle Belange der Praxisübergabe auflisten: von steuerlichen Vorgaben, Praxisversicherungen und Mietvertrag über die Attraktivität der Praxis für Käufer (Standort, Wettbewerbssituation, Strukturwandel u.v.m.) bis hin zu Personalfragen. Alle wichtigen Themen sind mit dem Nachfolger zu klären.
  • Mitarbeiter wie Patienten sollten rechtzeitig vor Praxisübernahme informiert werden. Von den Patienten ist eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, damit Patientenakten an den Nachfolger übergehen dürfen.
  • Es sollte geklärt werden, wie die Übergangsphase von einem niedergelassenen Arzt zu seinem Nachfolger gestaltet werden soll.

Ein wesentlicher Aspekt der Praxisabgabe ist die finanzielle Seite. Spätestens wenn es an Übergabeformalitäten geht, ist der Praxiswert zu ermitteln.

Für detaillierteres Wissen lesen Sie unseren Ratgeber Praxisabgabe.

Sie fragen sich, wie Sie die Praxisabgabe angehen sollen? Vereinbaren Sie gerne hier ein kostenfreies Erstgespräch.

Praxisbewertung: Worauf kommt es an?

Praxisbewertung

Um den angemessenen Verkaufspreis einer Praxis eines niedergelassenen Arztes zu ermitteln, wird eine Praxisbewertung vorgenommen.

Zunächst werden verschiedene Faktoren analysiert, anhand derer die aktuelle Situation der Praxis einzuschätzen ist, zum Beispiel:

  • Umsatz,
  • Gewinn,
  • Rentabilität und
  • Zulassungsstatus.

Ausschlaggebend für den Kaufpreis einer Arztpraxis sind der materielle und immaterielle Praxiswert.

  • Materieller Wert: Dieser ist sehr einfach zu beziffern, denn er ist  gegenständlich vorhanden. Darunter fallen zum Beispiel die Praxiseinrichtung (Möbel, EDV, Telefon usw.), medizinisch-technische Geräte, Verbrauchsmaterialien oder bauliche Veränderungen durch den Praxisverkäufer.
  • Immaterieller Praxiswert: Dieser (auch „ideeller Praxiswert“ oder „Goodwill“ genannt) ist schwieriger zu beziffern, da er nicht gegenständlich vorhanden ist. Er berechnet sich aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis.

Für die Praxiswertermittlung gibt es keine rechtlich verbindliche, aber zwei gängige Methoden:

  • Die Ärztekammer-Methode und
  • die modifizierte Ertragswert-Methode.

Ärztekammer-Methode

Bei der Praxiswertermittlung durch die Ärztekammer-Methode werden sowohl der materiellen als auch der immateriellen Praxiswert berücksichtigt. Da hier jedoch der durchschnittliche Jahresumsatz in den drei Jahren vor der Praxisübergabe, nicht jedoch die Ausgaben, berücksichtigt werden, steht die Ärztekammer-Methode in der Kritik.

Modifizierte Ertragswert-Methode

Für die Bestimmung des Praxiswerts kommt die modifizierte Ertragswert-Methode zum Einsatz. Diese Methode berücksichtig den tatsächlichen Ertrag einer Arztpraxis. Darüber hinaus prognostiziert sie den zukünftigen Praxisgewinn. Anhand dieses Ergebnisses wird der Goodwill berechnet, also der ideelle Wert einer Praxis. Auf den Goodwill zahlen verschiedene Faktoren ein, wie beispielsweise der Ruf der Praxis, ihr Standort, die Qualifikation des Personals etc. Schlussendlich geht es beim Goodwill um die Wahrscheinlichkeit, dass die Patienten weiterhin in die Praxis kommen.

Davon ausgehend wird analysiert, wie lange der Käufer vom Goodwill profitiert, da er ja eine bestehende Praxis übernimmt und nicht erst aufbauen muss.
Der ideelle Wert ergibt schließlich zusammen mit dem materiellen Wert den Gesamtwert der Praxis.

Sie haben Fragen zur Praxisbewertung? Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit in einem kostenfreien Erstgespräch.

Praxissoftware: Welche braucht man?

Praxissoftware

Eine nicht zu unterschätzende Entscheidung für niedergelassene Ärzte ist die Wahl der passenden Praxissoftware.

Zwar sind die Anschaffungskosten eines Praxisverwaltungssystems (PVS) überschaubar, doch geht jeder Wechsel wegen der damit einhergehenden Schulungen des Personals ins Geld. Aus diesem Grund will die Auswahl der richtigen Praxissoftware wohlüberlegt sein.

Jeder niedergelassene Arzt sollte zunächst eine Wunschliste anlegen mit den unbedingt erforderlichen Funktionen, die die medizinische IT-Software haben soll.

Als nächstes gilt es zu überlegen, welche zusätzlichen Anforderungen die Praxis benötigt. Die wichtigsten Schnittstellen für ein Praxisverwaltungssystem sind:

  • KVDT (Abrechnungsprogramm)
  • BDT (Behandlungsdaten, zum Beispiel beim Systemwechsel wichtig)
  • LDT (wenn Labordatenübertragung wichtig ist)
  • GDT (Geräte anbinden)
  • KVConnect (Nachrichtenschnittstelle)

Bei den Überlegungen zu einer Arztsoftware spielen auch Charakteristika der Praxis eine Rolle. Dazu gehören:

  • die Praxisgröße,
  • die Organisationsform und
  • das Fachgebiet des niedergelassenen Arztes.

Auf der Basis der gewünschten Features und notwendigen Anwendungen ist es relativ schnell möglich, eine Anforderungsanalyse zu erstellen und damit dann die passende Arztpraxissoftware zu suchen.

Damit Ihre Praxis-EDV immer reibungslos funktioniert, ist auch die Frage des Supports wichtig. Ein günstiger Anbieter kann im Notfall teuer werden, wenn aufgrund einer Fehlermeldung oder Störung die EDV ausfällt und niemand erreichbar ist, der sie wieder zum Laufen bringt.

Auch Fragen zur Anwendung der Praxissoftware sollten möglichst schnell und zuverlässig beantwortet werden können. Bei der Auswahl der passenden Praxissoftware ist nicht zuletzt ein funktionierendes Help Center ein wichtiger Pluspunkt. Bietet sogar jemanden regionalen Support an? Oder einen festen Ansprechpartner?

Kristallisiert sich ein Favorit aus der Auswahl an Praxis-Programmen heraus? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, die Software zunächst als kostenlose Demoversion auszuprobieren.

Wie wird man Vertragsarzt?

Vertragsarzt

Um Vertragsarzt (umgangssprachlich Kassenarzt) zu werden, gelten die eingangs erwähnten Voraussetzungen:

  • Besitz einer Approbation als Arzt oder Psychotherapeut
  • Weiterbildung zum Facharzt
  • Eintrag im Arztregister

Anschließend kann man sich um eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen bewerben. Der Antrag ist schriftlich, zusammen mit einigen Dokumenten, an den Zulassungsausschuss zu stellen. Eine Auflistung aller erforderlichen Dokumente ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu finden. Für die Prüfung des Antrags werden die Regelung des Sozialgesetzbuches V und der Zulassungsverordnung der Ärzte berücksichtigt.

Fällt die Prüfung positiv aus, erhält der Arzt die Kassenzulassung. Er kann nun eine eigene Praxis eröffnen. Hier gilt es zu beachten, dass er sich in zulassungsbeschränkten Gebieten nur niederlassen kann, wenn ein anderer Vertragsarzt oder Psychotherapeut seine Zulassung zurückgibt. Die Übergabe der Praxis erfolgt in dem Fall durch ein Nachbesetzungsverfahren.

An die Zulassung als Vertragsarzt sind einige Rechte und Pflichten gebunden:

  • Mit der kassenärztlichen Zulassung ist der Arzt oder Psychotherapeut zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowohl berechtigt als auch verpflichtet.
  • Mit der Zulassung wird der Vertragsarzt oder Psychotherapeut Mitglied der für seinen Vertragsarztsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Der Vertragsarzt oder Psychotherapeut erhält das Recht, aber auch die Pflicht, Behandlungen von Versicherten durchzuführen. Diese Leistungen rechnet er über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ab und die Leistungen gehen zu Lasten der Krankenkasse des Versicherten. Nach der Abrechnung über die KV zahlt diese das Honorar im Quartalsturnus an den Arzt aus.
  • Die Zulassung als Vertragsarzt ist an einen Ort – den Vertragsarztsitz – gebunden, also die jeweilige Praxisadresse. An diesem Ort muss die Sprechstunde gehalten werden. Die Dauer der Sprechzeit muss ausreichend sein, um die Patienten vertragsärztlich versorgen zu können und die Sprechstunden müssen auf einem Praxisschild bekannt gegeben werden.
  • Zu den Berufspflichten eines niedergelassenen Arztes zählen darüber hinaus die kontinuierliche Weiterbildung zur Auffrischung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse.

Niedergelassener Arzt: KV-Abrechnung, was ist zu beachten?

Die Daten für die KV-Abrechnung werden jeweils am Ende des Quartals (bzw. am zehnten Kalendertag danach) an die für die Praxis zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt. Die genauen Abgabetermine für die Abrechnung der Ärzte sind auf der Homepage der KVs zu finden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen nach einer Prüfung das entsprechende Honorar an den niedergelassenen Arzt aus.

Für die Abrechnung gibt es feste Sätze; maßgeblich sind die Abrechnungsrichtlinien der jeweiligen KV.

Für die Übermittlung der Ärzte-Abrechnung an die KV ist ein elektronisches Abrechnungssystem Voraussetzung. Die Vertragsärzte und Psychotherapeuten dürfen ausschließlich Praxisverwaltungssysteme (PVS) nutzen, die über ein KBV-Zertifikat verfügen. Ein durch die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zertifiziertes Praxissystem erfüllt alle erforderlichen Anforderungen für die KV-Abrechnung. So ist sichergestellt, dass jede Praxis korrekte Daten an ihre KV übermittelt.

Abrechnungsgrundlage für die Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM regelt als Leistungsverzeichnis alle mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnenden Leistungen von Vertragsärzten und Psychotherapeuten.

Ärzte, denen das Abrechnen der Leistungen ihrer Arztpraxis zu aufwändig ist, können die Dienste einer Abrechnungsstelle (AS) in Anspruch nehmen.

Abrechnungsstellen unterstützen Ärzte bei der Erstellung ihrer KV-Quartalsabrechnung und geben Auskunft bei Fragen von A wie Arzt-Patienten-Kommunikation bis Z wie Zusatzpauschalen für chronisch Kranke (Chronikerziffer).

Fortbildung Niedergelassener Arzt: lebenslang wichtig?

Fortbildung Arzt

Fortbildung ist ein wichtiges Thema der ärztlichen Tätigkeit – und das lebenslang. Die eigenen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und dadurch die berufliche Kompetenz weiterzuentwickeln, gehört für Ärzte zum beruflichen Selbstverständnis.

Darüber hinaus sind Ärzte mit Kassenzulassung zur Fortbildung verpflichtet. Diese Maßnahme gewährleistet eine hochwertige Patientenversorgung und sichert die fortdauernde Qualität der ärztlichen Betreuung. 

Rechtliche Grundlage für die Fortbildung für Ärzte bilden die Heilberufs- und Kammergesetze. Rechtlich wirksam ist die jeweilige Fortbildungssatzung oder -ordnung der Ärztekammer.

Die Ärztekammern regeln die Qualität ärztlicher Fortbildung durch Vorgaben und Empfehlungen zu Form, Inhalt und Organisation von Fortbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus bieten die 17 deutschen Ärztekammern eigene Fortbildungsangebote an. Neben dem Besuch von Präsenzseminaren gibt es auch die Möglichkeit der Online-Fortbildung für Ärzte oder die Kombination aus Präsenz- und E-Learning-Veranstaltung.

Die Wahl der Fortbildungsveranstaltung bleibt dem Arzt überlassen, solange es sich um medizinische Inhalte handelt. Die Arzt-Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch fachübergreifende Kenntnisse vermitteln und darüber hinaus den Wissensstand als Niedergelassener Arzt aktuell halten.

Der Nachweis für die Teilnahme einer medizinischen Fortbildung erfolgt mittels Fortbildungspunkten, den CME-Punkten (Continuing Medical Education). Innerhalb von fünf Jahren sind von einem niedergelassenen Arzt 250 CME-Punkte zu sammeln. Die Punktekonten führen die jeweiligen Landesärztekammern.

Bei zu wenig Fortbildungspunkten – also nicht ausreichenden medizinischen Fortbildungen als Niedergelassener Arzt – können die Kassen bis zu 25 Prozent Honorarabzüge vornehmen.

Nachbesetzungsverfahren: Darauf ist zu achten!

Das Nachbesetzungsverfahren gibt es nur in überversorgten Gebieten, also in Gebieten, in denen es bereits ausreichend niedergelassene Ärzte zur ambulanten medizinischen Versorgung gibt.

Überversorgte Gebiete sind zulassungsbeschränkt. Ärzte, die sich hier mit einer eigenen Praxis neu niederlassen wollen, können dies nur, wenn ein anderer Vertragsarzt oder Psychotherapeut seine kassenärztliche Zulassung zurückgibt. Der Praxisabgeber beantragt in dem Fall ein Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Der Zulassungsausschuss überprüft, ob ein Nachbesetzungsverfahren eingeleitet wird. Ist dies der Fall, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz in den amtlichen Bekanntmachungen auf ihren Internetseiten und in ihren Mitteilungsblättern aus. Ärzte, die die KV-Zulassung anstreben, können sich auf einen oder mehrere Praxissitze gleichzeitig bewerben.

Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:

  • Unterschriebener Lebenslauf sowie
  • Auszug aus dem Arztregister, wenn der Bewerber nicht in dem Bereich der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle in das Arztregister eingetragen ist.

Wie geht es dann weiter?
Die Kassenärztliche Vereinigung erstellt eine Liste der Bewerber; anschließend prüft der Zulassungsausschuss, ob die Bewerber die Kriterien für eine Kassenzulassung erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

  • die berufliche Eignung
  • das Approbationsalter
  • die Dauer der ärztlichen Tätigkeit
  • die Bereitschaft, besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen
  • eine mindestens fünf Jahre dauernde Tätigkeit als Vertragsarzt in einem unterversorgten Gebiet
  • Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des bisherigen Vertragsarztes zu sein
  • seit mindestens drei Jahren als angestellter Arzt oder Partner beim Praxisverkäufer tätig zu sein

Die Entscheidung über die Praxisnachfolge liegt beim Zulassungsausschuss. Die letzten drei Punkte erfüllen den Tatbestand der Privilegierung; in diesen sogenannten privilegierten Fällen ist der Zulassungsausschuss in seiner Entscheidung gebunden und muss den Vertragsarztsitz mit dem privilegierten Bewerber besetzen.

Ist das Nachbesetzungsverfahren abgeschlossen, schließt der scheidende Arzt einen Praxiskaufvertrag mit dem Erwerber ab und dieser erhält dann die KV-Zulassung vom Zulassungsausschuss.


Bildquellen

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Zusätzliche Quellen