Praxisübernahme

Es geht um das Fundament

„Dr. Lars Albrecht – Allgemeinarzt“: Mit großer Freude und ein wenig Herzklopfen betrachtete Lars das frisch angebrachte Praxisschild an der Hauswand seiner Praxis. Seiner eigenen Praxis! Der wohlige Schauer beim Blick auf sein Arztschild bestätigte ihn darin, dass die Praxisübernahme genau das Richtige gewesen war. Und auch Professor Dr. Ziegner, der ihm seine Arztpraxis übergeben hatte, war zufrieden, wie die Übernahme seiner Praxis geregelt worden war. Vor allem wusste er sein Lebenswerk mit Lars als seinem Nachfolger in guten Händen.

Neu gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen? Wer sich als Arzt in den wettbewerbsstarken Planungsgebieten niederlassen will, ist in seiner Wahl eingeschränkt. Der Grund: In vielen Gegenden Deutschlands gibt es Zulassungsbeschränkungen für Praxen bestimmter Fachrichtungen, da es dort bereits ausreichend entsprechende Fachärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt. Damit es nicht zu einer Überversorgung kommt, erhalten Neugründungen dort keine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Wer sich in zulassungsbeschränkten Gebieten als Arzt niederlassen will, für den kommt nur eine Praxisübernahme infrage. Die Praxisübernahme ist demzufolge die häufigste Art der Existenzgründung für Ärzte: 60% aller Ärzte (Quelle), die sich niederlassen, sind diesen Weg gegangen. 

Für welche etablierten Arztpraxen aktuell ein Nachfolger gesucht wird, erfährt man durch die Suche in einer Praxisbörse. Praxisbörsen sind digitale Marktplätze für Arztpraxen. Wer eine Praxis übernehmen möchte, findet in einer Praxisbörse geeignete Objekte und kann direkt oder indirekt (Chiffre-Anzeigen) mit dem niedergelassenen Arzt in Kontakt treten. Eine der größten Praxisbörsen ist die KV-Börse, die Online-Vermittlungsbörse der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Übersicht über die größten Praxisbörsen bietet der Beitrag „Praxisbörse: Vergleich der Top 10 Praxisbörsen in Deutschland“ von mediorbis, dem Infoservice für Ärzte.

Speziell für Zahnärzte gibt es die Praxisbörse Zahnarzt. Das Prinzip der Praxisbörsen wurde mittlerweile auf andere Beiche übertragen; wer eine Praxis für Physiotherapie abgeben möchte, für den gibt es ebenfalls eigene Vermittlungsportale, ebenso beim Verkauf einer Praxis für Logopädie. 

Praxisübernahme: Das ist zu beachten

Hat ein Arzt die passende Praxis zur Übernahme gefunden, bei der Fachrichtung und Konzept stimmen, dann wird der Praxisübernahmevertrag ausgearbeitet:

  • Zentraler Punkt darin ist der Kaufpreis; diesem liegt eine Praxiswertermittlung zugrunde. In den Wert einer Praxis fließen der ideelle Wert (Goodwill) und der materielle Wert (Substanzwert) ein.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Gestaltung des Praxisübernahmevertrages sind bestehende Verträge. Können diese übernommen werden? Und wenn ja, sind beispielsweise die bestehenden Ärzteversicherungen in der derzeitigen Form sinnvoll?
  • Auch die Zahl der Ärztestellen einer Praxis ist für die Wertermittlung ausschlaggebend.

Nicht immer hat der Bewerber die erforderlichen Mittel zum Kauf einer Praxis. In dem Fall gilt es, die passende Praxisfinanzierung zu finden. 

Insgesamt hat die Übernahme einer bestehenden Praxis viele Vorteile: Der nachfolgende niedergelassene Arzt übernimmt nicht nur die Räumlichkeiten und das Personal. Auch der Patientenstamm bleibt in der Regel erhalten. Darüber hinaus erhält er Einblicke in die Erträge seines Vorgängers, was ihm bei der eigenen Planung sehr helfen kann.

Praxisbörse: Die richtige Praxis finden

Praxisbörse

Praxisbörsen verkörpern einen digitalen Marktplatz für Praxisabgeber und Praxisübernehmer. In einer Praxisbörse sind Arztpraxen gelistet, für die ein Nachfolger gesucht wird. Darüber hinaus bieten manche Praxis- und Arztbörsen auch Ärzte-Gesuche für eine Praxisübernahme oder Inserate für Ärztestellen.

Praxisbörsen unterstützen den Generationenwechsel ärztlicher Niederlassungen: Ärzte, die ihre Arztpraxis verkaufen wollen und deshalb auf der Suche nach einem Nachfolger sind, stellen ihre Praxen in den Praxisbörsen ein. Diese ähneln Immobilien-Marktplätzen. Mittels der für den potentiellen Nachfolger interessanten Kriterien, beispielweise Postleitzahlenbereich, Fachgebiet, Anzahl der Ärztestellen und Umsatz, werden die Praxis und ihre relevanten Eckpunkte dargestellt. Damit können auf einen Blick verschiedene Praxen hinsichtlich der Frage eingeschätzt werden, ob sie für eine Praxisübernahme in Frage kommen.

Ein wichtiges Kriterium bei der Praxisübernahme ist natürlich der Kaufpreis. Wie viel ist die Praxis wert? Welcher Umsatz wurde durchschnittlich gemacht und welcher Gewinn erwirtschaftet? Auch darüber können die Einträge in der Praxisbörse Auskunft geben.

Es gibt in Deutschland über 50 verschiedene Praxisbörsen. Dabei kann unterschieden werden zwischen Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen und den Praxismarktplätzen privater Anbieter. Bei letzteren gibt es Spezialisierungen, wie bei fachbezogenen Praxisbörsen für Zahnärzte. Bei den privaten Anbietern unterscheidet sich das Angebot auf den Praxisportalen erheblich, auch die Art und Weise der Nutzung ist sehr unterschiedlich. Dies hängt insbesondere mit der Finanzierung zusammen; Praxisbörsen, die von Finanzdienstleistern betrieben werden, stellen ihr Angebot teilweise frei oder gegen eine Registrierung zur Verfügung, da sie ihren Ertrag mit den Provisionen aus Folgegeschäften erzielen. Praxismakler erheben im Vergleich die höchsten Vermittlungsprovisionen, da sie ihren umfangreichen Service durch die Praxisvermittlung finanzieren. Andere Praxisvermittlungen für Ärzte erheben eine Gebühr für die Nutzung der Plattform. Dazu gehören die PaaS Praxisbörsen, was für „Platform as a Service“ steht.

KV-Börse: Die Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen

KV-Börse

Die KV-Börse ist bundesweit organisiert. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern weitere Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen, beispielsweise die KV-Bayern Praxisbörse oder die Praxisbörse der KVN in Niedersachsen.

Die KV-Praxisbörsen sind sogenannte PaaS-Anbieter: Es wird eine Plattform als Servicedienstleistung bereitgestellt. Dieser Service wird indirekt über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Aus diesem Grund ist der Zugang zu allen KV-Börsen kostenfrei; manche der KV-Börsen sind sogar offen für Ärzteberater.

Praxisinserate werden nach einer formalen Prüfung für die jeweilige Webseite freigegeben. Leider sind die Inserate nicht standardisiert und deswegen lückenhaft und oft schwer zu vergleichen. Zudem sind viele Angebote Chiffre-Anzeigen, was die Kontaktaufnahme nur über Umwege ermöglicht. 

Eine zwar private, aber günstige Alternative zu den KV-Börsen ist die Landarztbörse. Anders als der historisch bedingte Name nahelegt, werden hier durchaus auch Praxen in der Stadt zur Praxisübernahme angeboten. Die Nutzung der Landarztbörse kostet 9,99 Euro pro Monat und damit ist sie eine vergleichsweise günstige bundesweite Praxisbörse in Deutschland.  Die günstigste bundesweite Praxisbörse in Deutschland ist mediorbis: Die Nutzung ist kostenfrei möglich.

Praxisbörse Zahnarzt: Hier finden Zahnärzte ihre Praxis

Praxisbörse Zahnarzt

Zahnärzte mit dem Wunsch nach einer Praxisübernahme finden passende Objekte in entsprechenden Praxisbörsen für Zahnärzte. Eine sehr gute Möglichkeit nach einer Zahnarztpraxis zu suchen, ist die Praxisbörse der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Eine Auswahl passender Praxen sind durch die Filter-Funktion leicht zu finden.

Eine weitere Möglichkeit für die Zahnarztpraxis-Vermittlung ist die Suche in PaaS-Praxisbörsen für Zahnärzte. Und auch in den allgemeinen Praxisbörsen werden Zahnarztpraxen zum Kauf angeboten.

Die Datenblätter in den Praxisbörsen für Zahnärzte geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der in Frage kommenden Praxen.

Da die Angaben in den Praxisbörsen für Zahnärzte, wie auch in den Praxisbörsen für Ärzte, häufig lückenhaft und nicht vergleichbar sind, heißt es auch hier: Kontakt aufnehmen und ausführliche Exposés anfordern und bei Interesse direkt eine Besichtigung ausmachen.

Entsprechen die äußeren Details dem Wunsch des Nachfolgers, geht es an die Zahlen: Die Auswertung der Jahresabschlüsse ist ein elementarer Teil der Praxisübernahme einer Zahnarztpraxis. Sind Praxisumsatz und Ertrag realistisch angegeben? Ist dies gegenüber dem Praxispreis angemessen? Dann steht einem Verkauf bzw. Kauf der Zahnarztpraxis nichts mehr im Weg.

Praxiswertermittlung: Wie wird der Kaufpreis berechnet?

Praxiswertermittlung

Die Praxiswertermittlung ist ein wichtiger – wenn nicht gar der wichtigste – Teil im Prozess einer Praxisübernahme.

Die Analyse der aktuellen Situation der Praxis stützt sich auf verschiedene Faktoren, darunter:

  • Umsatz
  • Gewinn
  • Rentabilität
  • Zulassungsstatus
  • Kassenanteil
  • Anzahl der angestellten Ärzte und MFA

Die Grundlage der Ermittlung des Kaufpreises einer Praxis bilden der materielle Praxiswert und der immaterielle Praxiswert.

  • Materieller Praxiswert: Dieser wird auch Substanzwert genannt und umfasst alles, was gegenständlich vorhanden ist. Darunter fallen zum Beispiel die Praxiseinrichtung (Möbel, EDV, Telefon usw.), medizinisch-technische Geräte, Verbrauchsmaterialien oder auch bauliche Veränderungen durch den Praxisverkäufer.
  • Immaterieller Praxiswert: Dieser wird auch als „ideeller Praxiswert“ oder „Goodwill“ bezeichnet und ist schwieriger zu beziffern, da er nicht gegenständlich vorhanden ist. Er berechnet sich aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis.

Für die Praxiswertermittlung gibt es zwei gängige Methoden:

  • Die Ärztekammer-Methode legt ihren Schwerpunkt auf den Umsatz und
  • die modifizierte Ertragswert-Methode legt den Schwerpunkt auf Gewinn und Ausgaben.

In der Praxis hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren durchgesetzt. Dieses berücksichtigt den tatsächlichen Ertrag einer Arztpraxis und prognostiziert darüber hinaus den zukünftigen Praxisgewinn. Insofern wird mithilfe des modifizierten Ertragswertverfahrens eine in die Zukunft gerichtete Arztpraxis-Bewertung vollzogen.

Wenn Sie Ihren Praxiswert ermitteln möchten, kontaktieren Sie unseren Experten zum Thema Praxiswertermittlung und Praxisbewertung.

Ärztestellen: ein wichtiges Kriterium für die Praxisbewertung

Ärztestellen wichtige Kriterium

Für die Ermittlung des Praxiswertes spielt auch die Anzahl der Ärztestellen der jeweiligen Praxis eine tragende Rolle. Wird die Leistung von mehreren Leistungsträgern erbracht, wird der Gewinn in dem Maße mit einem höheren Faktor multipliziert, um den Praxiswert zu erhalten. Insofern ist die Anzahl der Ärztestellen ein wichtiges Kriterium für die Praxisbewertung bei einer Praxisübernahme.

Umgekehrt bieten Arztpraxen mit mehreren Ärztestellen eine Möglichkeit für Ärzte, sich ohne hohe Investitionskosten niederzulassen. Statt eine Praxis in Eigenregie zu übernehmen, kann man stattdessen als angestellter Arzt in einer Facharztpraxis arbeiten. Wer sich in einer Arztpraxis anstellen lässt, die in naher Zukunft abgegeben werden soll, kann sich als potentieller Praxisübernehmer einarbeiten und im günstigen Fall die Praxis übernehmen.

Dies ist auch ein guter Berufseinstieg für all jene Ärzte, in deren Umgebung gerade keine Praxisübernahme ansteht oder die ein Angestelltenverhältnis der Selbständigkeit vorziehen. Passende Arztstellen sind in diversen Portalen mit Stellenangeboten speziell für Ärzte zu finden.

Die eigene Assistentin oder Empfangspersonal für die Praxis finden angestellte Ärzte in den allgemeinen Jobbörsen unter dem Stichwort „Stellenangebote Arztpraxis“.

Niedergelassener Arzt: via Praxisübernahme zur Selbständigkeit

Praxisübernahme Niedergelassener Arzt

Ein niedergelassener Arzt benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nur ein Vertragsarzt, umgangssprachlich Kassenarzt, kann die ärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Wer sich als Arzt in einem überversorgten Gebiet niederlassen will, hat dazu nur die Möglichkeit nach einer Praxisübernahme. Das bedeutet, dass man eine bestehende Praxis mit Kassenzulassung übernimmt. Der bisherige Vertragsarzt oder Psychotherapeut gibt seine kassenärztliche Zulassung zurück und übergibt seine Praxis an einen Nachfolger. Damit die Übernahme von Praxis und Niederlassung erfolgen kann, beantragt der Praxisabgeber darüber hinaus ein Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Um die Praxisabgabe für den scheidenden und die Praxisübernahme für den nachfolgenden niedergelassenen Arzt zur beiderseitigen Zufriedenheit zu regeln, empfiehlt sich ein möglichst detaillierter Praxisübernahmevertrag. Dieser legt nicht nur der Kaufpreis fest, sondern regelt auch weitere Modalitäten rund um die Praxisübernahme.

Sinnvoll ist beispielsweise zum Übergang eine Mitarbeit des Praxisabgebers zu vereinbaren, damit dieser den Nachfolger bestmöglich einarbeiten und den Patienten und Praxismitarbeitern vorstellen kann.

Eine Praxisübernahme ist mit hohen Kosten verbunden: Neben dem Kaufpreis für die Praxis sind zusätzlich weitere Investitionen fällig, etwa um modernere medizintechnische Geräte anzuschaffen oder die Praxis selber zu modernisieren oder umzubauen. Um diese finanziellen Herausforderungen beim Schritt in die Selbständigkeit als niedergelassener Arzt zu meistern, gibt es die Möglichkeit der Praxisfinanzierung. Hierfür gibt es unterschiedliche Finanzierungsformen und Finanzierungskonzepte. Laufzeit, Zins und Tilgungsanteile werden individuell vereinbart.

Nach erfolgter Praxisübernahme ist ein weiteres Thema für Ärzte von großer Bedeutung: Die Frage nach den unverzichtbaren Ärzteversicherungen. Zunächst ist zu klären, welche Versicherungen der Vorgänger einbringt und ob diese sinnvoll sind und wenn ja – ob sie übernommen werden können.

Praxis für Physiotherapie: Was ist bei der Praxisübernahme zu beachten?

Praxisübernahme - Praxis für Physiotherapie

Anders als bei Arztpraxen gibt es für Physiotherapie-Praxen keine Zulassungsbeschränkung seitens der Krankenkassen. Dennoch kann auch hier eine Praxisübernahme sinnvoll sein.

Wer eine Praxis für Physiotherapie eröffnen möchte, ist selbst gefordert, sich mit der Konkurrenz-Situation an dem gewünschten Standort auseinanderzusetzen. Gibt es bereits bestehende Praxen? Werden dort die gleichen Therapien angeboten oder kann noch eine Nische neu besetzt werden, etwa manuelle Lymphdrainage oder Krankengymnastik am Gerät?

Selbst wer mit einer neuen Physiotherapiepraxis eine neue Nische besetzt, kann nicht sicher sein, dass diese auch angenommen wird. Deutlich mehr Klarheit und damit Sicherheit bietet auch hier eine Praxisübernahme. Es gibt bereits einen Patientenstamm, Zahlen und Erfahrungen. Von all diesem profitiert derjenige, der eine bestehende Praxis für Physiotherapie übernimmt. 

Geeignete Objekte zur Übernahme sind über alle möglichen Wege zu finden.

Wer eine bestehende Praxis für Physiotherapie kaufen möchte, kann über Praxisbörsen, aber auch Anzeigen in Branchenzeitschriften oder Tageszeitungen fündig werden. Auch in Internetportalen wie Ebay Kleinanzeigen werden Physiotherapiepraxen zum Verkauf angeboten. Wer bereits geeignete Räumlichkeiten hat, findet dort auch häufig noch fehlende Geräte oder Einrichtungsgegenstände aus Praxisauflösungen.

Ärzteversicherung: Welche sind wichtig?

Ärzteversicherung

Sollen nach einer Praxisübernahme auch die bestehenden Versicherungen übernommen werden?  Dies ist nicht grundsätzlich zu empfehlen; in manchen Fällen ist dies auch gar nicht möglich.

Im Rahmen einer Praxisübernahme ist auf jeden Fall abzuklären, welche Versicherungen für Ärzte und die Praxis vorhanden sind. Der Vorteil für den Nachfolger einer Niederlassung ist, dass er auch hier von den Erfahrungen seines Vorgängers profitieren kann.

  • Welche Versicherungen für Ärzte hatte er abgeschlossen?
  • Welche davon haben sich in seinen Augen bewährt?
  • Bei welchen rät er von einer Vertragsverlängerung ab?
  • Wie sind die Konditionen der einzelnen Policen?
  • Sind die Vertragsbedingungen noch aktuell oder veraltet?

Diese Praxisversicherungen sind zur Absicherung wichtig:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Sie ist Pflicht für Ärzte und entspricht einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Praxisinventarversicherung: Entspricht einer Hausratversicherung für das Praxisinventar
  • Praxisausfallversicherung: Ersetzt den Ausfall nach einer Einschränkung des Praxisbetriebs (beispielsweise nach Ausfall des Arztes)
  • Elektronikversicherung: Absicherung gegen Schäden, unter anderem auch durch Unachtsamkeit

Diese Versicherungen sollte der Arzt für sich selber abschließen

Dazu kommen noch die Versicherungen, die jeden betreffen, wie eine Krankenversicherung oder eine Autoversicherung. Hier bieten manche Versicherer für Berufsgruppen wie Ärzte einen Berufsrabatt. Auch Unfallversicherungen bieten spezielle Policen mit zum Teil erhöhten Leistungen für Ärzte an.

Praxisübernahmevertrag: Das sollte enthalten sein

Praxisübernahme Praxisübernahmevertrag

Im Praxisübernahmevertrag wird schriftlich festgehalten, was in der Praxisübernahme zu welchen Konditionen inbegriffen ist. Sinnvoll ist, eine juristische Beratung speziell für Arztpraxen einzuholen.

Die wichtigsten Punkte eines Praxisübernahmevertrags sind:

  • Der Vertragsgegenstand und Zeitpunkt der Übernahme; zusätzlich sollte als aufschiebende Bedingung die Zulassung als Vertragsarzt aufgenommen werden 
  • Eine Auflistung des Inventars
  • Der Kaufpreis: Ihm liegt die Praxiswertermittlung zugrunde
  • Patientenkartei: Für die Übergabe muss das Einverständnis der Patienten eingeholt werden
  • Der Mietvertrag der Arztpraxis: An die Übernahme des bestehenden Mietvertrages ist die Übernahme der Praxisräume gebunden
  • Das Personal: Bei der Praxisübernahme werden neben den Räumlichkeiten und der Ausstattung auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse übernommen
  • Honorarforderungen: Hier ist zu klären, ob bestehende Honorarforderungen beim Abgeber bleiben oder auf den Nachfolger übergehen
  • Haftungsabgrenzung: Der neue Praxisinhaber sollte von allen Ansprüchen Dritter aus der Zeit vor der Praxisübernahme freigestellt werden
  • Konkurrenzausschlussklausel: Der Praxisabgeber erkennt ein Rückkehrverbot an; danach ist ihm untersagt in der Nähe eine neue Praxis zu eröffnen

Praxisfinanzierung: Darlehen aufnehmen zur Praxisübernahme

Praxisübernahme Praxisfinanzierung

Die Praxisfinanzierung ist ein wesentlicher Aspekt der Praxisübernahme. Zum einen ist der Kaufpreis zu entrichten. Darüber hinaus stehen für den Gründer – und nichts anderes ist ein Arzt, der sich neu niederlässt – zusätzliche Investitionen an, etwa um veraltetes Praxisinventar zu ersetzen.

Marktführer im Bereich der Finanzierung von Praxisübernahmen und Existenzgründungen von Ärzten ist die apoBank (Deutsche Ärzte- und Apothekerbank). Sie bietet Apothekern, Ärzten und Zahnärzten zur Existenzgründung sorgfältig konzipierte Finanzierungskonzepte, beispielsweise über eine Baufinanzierung. Diese sind auf die individuelle Situation abgestimmt: Zinsen, Laufzeit und Tilgungsanteile berücksichtigen die persönlichen Umstände des Praxisübernehmers. 

Darlehen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme sind eine weitere – und noch dazu sehr zu empfehlende – Möglichkeit zur Kreditaufnahme als Existenzgründer. Diese zinsverbilligten Darlehen werden beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Beantragt werden kann der KfW-Existenzgründungskredit über die Hausbank. 

Wer eine derartige Förderung für die Finanzierung seiner Arztpraxis in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor der Umsetzung geplanter Maßnahmen beantragen. Aber es ist ohnehin vor jeder Existenzgründung sinnvoll, einen detaillierten und realistischen Finanzierungsplan auszuarbeiten.

Sie möchten sich beraten lassen? Hier geht es zu den Finanzierungsexperten für Praxisübernahmen.


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