Existenzgründung Arzt
Darauf sollten Ärzte achten!
Existenzgründung Arzt Ratgeber: Paul hat sich vor zehn Jahren als Hausarzt selbstständig gemacht, nach fünfzehn Jahren im Klinikalltag. „Die Existenzgründung als Arzt war stressig, aber es hat sich gelohnt“, sagt er zu seiner Freundin Katharina. Katharina ist seit zehn Jahren als angestellte Zahnärztin tätig. Jetzt will sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
Für Paul war das größte Problem der Existenzgründung als Arzt die Bürokratie rund um die Kassenzulassung und damit zusammenhängend der Kauf von KV-Sitz und Praxis. Neben der finanziellen Frage. Paul wollte bessere Arbeitsbedingungen – und die hat er bekommen.
Katharina wird mulmig, wenn sie an die betriebswirtschaftlichen Herausforderungen der Existenzgründung als Zahnarzt denkt. Aber wie Paul will sie nach zehn Jahren Berufstätigkeit etwas Neues beginnen.
Die Praxisbörse im Internet hilft bei Standortfrage und Praxissuche. Ob Existenzgründung als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut – die wichtigste Stütze, findet Paul, ist ein guter Ärzteberater. Er unterstützt in allen Fragen der Existenzgründung. Inklusive Praxisübernahme und Praxisfinanzierung: Um eine Zahnarztpraxis kaufen zu können und ein Gründerdarlehen zu erhalten, muss Katharina einen Existenzgründungs-Businessplan für die Zahnarztpraxis vorlegen können.
„Und wie sieht ein Businessplan aus?“
Der Ärzteberater wird ihr beim Finanzplan für den Businessplan helfen. Ebenso bei der SWOT-Analyse für die Zahnarztpraxis, bei der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der „Existenzgründung Arzt“ oder Zahnarzt dargestellt werden. Vorlagen dafür oder für den Businessplan der Zahnarztpraxis gibt es kostenlos, im Internet zum Download oder beim Berater.
Praxisbörse – „Suche Arztpraxis“
Ob als allein praktizierender Arzt (wie Paul) oder als Zahnarzt in einer Einzelpraxis wie Katharina – es gilt die passende Praxis zu finden.
Zahnärzte können sich überall niederlassen. Die Existenzgründung für manche ärztliche Fachgruppen ist jedoch in vielen Regionen reglementiert. Eine freie Niederlassung und Neugründung sind schwierig oder sogar ausgeschlossen, weshalb die Praxisübernahme in solchen Fällen den einzigen Weg darstellt.
In den Praxisbörsen, zum Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder der Apobank, herrscht derzeit Hochkonjunktur – in Zeiten von Arztmangel gibt es jede Menge Angebote zur Praxisübernahme. Die bekanntesten Praxisbörsen im Internet geben einen guten Überblick über den Markt: Wo wird oft eine Arztpraxis gesucht? Wer möchte eine Arztpraxis verkaufen? Vielfach bieten Praxisbörsen eine umfassende Unterstützung bei der Arztpraxisabgabe. Theoretisch könnte ein Makler Katharina die grundsätzliche Praxissuche abnehmen. da ist Sie sich aber noch nicht so sicher. Katharina fehlt schlichtweg die Erfahrung.
Praxisbörsen funktionieren ähnlich wie Immobilienportale. Sie erheben Vermittlungsgebühren, oft aber nur für den Praxisverkäufer. Viele Praxisbörsen für den Zahnarzt oder Arzt sind nur einem internen Kreis von Beratern und Vermittlern zugänglich. Andere Websites sind auf Praxisabgaben für Psychotherapie oder auf den Praxisverkauf für Logopädie, Physiotherapie und Ähnliches spezialisiert.
Immer wenn sich Katharina unsicher ist, hat Sie die Praxiseröffnung vor Augen. Das motiviert sie. Sie hat sich jedoch sagen lassen, das etwa ein Jahr vergehen dürfte, bis sie ihr Ziel erreicht hat. Die Suche nach der geeigneten Zahnarztpraxis auf einer Praxisbörse ist nur der Anfang. Hinzu kommen Themen wie Kassenzulassung, Praxisübernahmevertrag, Klärung der Praxisfinanzierung, Praxisabgabe und nötigen Anpassungen bei Ausstattung oder Personal sowie die endgültigen Praxisübernahme als Zahnarzt oder Arzt.
Praxisbörse: Zahnarzt
Die Praxisbörse für den Zahnarzt kann ein frei zugängliches Portal für den Zahnarztpraxis-Verkauf sein. Manche Praxisbörsen für Zahnärzte erfordern Registrierungen, andere sogar Bewerbungen für den Zugang. Während für Ärzte, die eine Praxis kaufen wollen, die Services der meisten Praxisbörse in der Regel kostenlos sind, muss Katharina für die Existenzgründung als Zahnarzt über eine spezielle ZA-Börse mit Übernahmekosten von bis zu fünf Prozent des Abgabepreises rechnen. Bei einer Praxisbörse für Zahnärzte wird in der Regel ein umfangreicher Ärzteservice vorgehalten. Dafür bezahlt man zwischen 3 und 5 %.
Ein guter Makler erspart Katharina aber eine Menge Arbeit bei der Suche nach dem richtigen Angebot für eine Zahnarztpraxis-Übernahme. Die Einbindung eines Vermittlers bei der Praxisübernahme für einen Zahnarzt macht Sinn, weil sie Diskretion, faire Abwicklung und umfassende Unterstützung beim Kauf der Zahnarztpraxis gewährleistet. Die Betreuung eines Ärzteberaters ist sehr vielseitig. Auf der Seite der Praxisübernahme kann er die Praxiswertermittlung prüfen, die Finanzierung der Praxis und der weiteren Ausstattung begleiten. Gegebenenfalls kann er ihnen Praxen vorstellen, die kurz vor der Auflösung stehen, weil die Praxisabgabe nicht geglückt ist. In solchen Fällen kommt man zu geringen Abgabepreisen an eine Arztpraxis, muss dann aber meist noch eine Menge investieren, um die Praxis in Schuss zu bringen.
Praxisübernahme ist Praxiskauf und Unternehmensführung
Existenzgründung als Arzt mit Praxisübernahme heißt: Praxiskauf und damit Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Bei „Zahnarztpraxis-Verkauf“ genauso wie bei der Praxisübernahme ermittelt sich der Kaufpreis aus dem Wert der Praxis. Darin ist beileibe nicht nur die Ausstattung enthalten. Für die Wirtschaftlichkeitsanalyse kommen verschiedene Methoden der Praxisbewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der immaterielle Wert (KV-Sitz, Standort, Potenzial und so weiter) ist praktisch kaum objektiv feststellbar: Wird zum Beispiel der Umsatz oder der Gewinn zugrunde gelegt? Die Ärztekammer Baden-Württemberg hat dazu einen Leitfaden zusammengestellt.
Hier geht es zu unserem Ratgeber Praxisübernahme.
Auch persönliche Präferenzen nehmen Einfluss auf den Praxiswert. Das wird beim Standort deutlich, ein ausschlaggebender Bewertungsfaktor, nicht nur wirtschaftlich gesehen. Für Paul war es die Lage der Praxis in der Nähe seines Wohnorts, um Praxis und Familie möglichst gut vereinbaren zu können.
Mit der Praxisübernahme wird man Unternehmer und Arbeitgeber. Und mit der Praxisnachfolge übernimmt man viele, aber nicht alle Verpflichtungen und Rechte. Die Mietvertrag-Übernahme ist nicht unbedingt mit der Praxisübernahme verbunden – wichtig ist daher, sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um die Übernahme der Räume zu klären. Arbeitsverträge dagegen müssen übernommen werden, auch bei der Zahnarztpraxis-Übernahme.
Praxisübernahme: Zahnarzt
Über die Praxisvermittlung einer Zahnarzt-Börse hat Katharina eine Zahnarztpraxis gefunden, die sie interessiert. Sie klärt die Rahmenbedingungen, bis hin zur Frage der Vertragsübernahme zum Beispiel bei Räumen, Telefon/Internet und Leasing-Geräten. Außerdem möchte sie eine Übergangslösung bei der Praxisübernahme als Zahnarzt, in der ihr der Vorgänger beratend zur Seite steht.
Katharina ist gestandene Zahnärztin. Mit der Zahnarztpraxis-Übernahme wird Katharina Unternehmer und Arbeitgeber. Ist sie bereit dazu? Von ihr wird zukünftig unternehmerisches Denken, Personalverantwortung, Beschäftigung mit Umsätzen, Marketing, Steuern und eine Menge Gesundheits-Bürokratie erwartet. Auch auf diese neuen Aufgaben muss sie sich vorbereiten. Die Weiterbildung in diesen Bereichen ist bei der Existenzgründung als Arzt und Zahnarzt unumgänglich.
Der Austausch mit Katharinas neu errungenem Ärzteberater, der im Zweifelsfall Experten für rechtliche und steuerliche Fragen oder Versicherungsbelange hinzuzieht, beschleunigt vieles. Durch den Ärzteberater konnte Katharina schnell ins Thema der Zahnarztpraxis-Übernahme kommen.
Existenzgründung als Arzt & Zahnarzt: Am besten mit Ärzteberater
Paul ist sich sicher, dass seine Existenzgründung als Arzt ohne den Ärzteberater nicht so erfolgreich gewesen wäre. Der Aufwand für Praxissuche und Formalia war enorm. Die Kassenärztliche Vereinigung empfand er als wenig hilfreich. Allerdings rät er Katharina: „Pass gut auf bei den Beratungsfirmen, es gibt mindestens so viele unzufriedene Kunden wie großartige Berater!“
Zusammen mit dem Ärzteberater achtet Katharina auf den richtigen Praxisübernahmevertrag, unter anderem mit Angaben zu
- Haftungsausschluss (im Falle von Behandlungsfehlern vor Übergabe)
- Aufschiebenden Bedingungen (Bedingungen, mit denen der Rücktritt vom Vertrag möglich wird)
- Überträgt die Kassenärztliche Vereinigung die Zulassung des Praxisverkäufers nicht an den Nachfolger, muss dieser die Chance haben, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahnärzten ist die Zulassung unproblematisch; bei Ärzten kommt eine Ablehnung jedoch häufig vor.
- Für die Fortführung des Praxismietvertrags muss der Vermieter zustimmen. Die Klausel im Übernahmevertrag für die Zahnarztpraxis lässt Katharina dafür ein Rücktrittsrecht.
- Gegenstand des Kaufvertrags ist die Praxis, eventuell mit Ausstattung – nicht jedoch die Kassenzulassung, da sie nicht übertragbar ist.
Praxisfinanzierung: Vorbereitet sein!
Der Ärzteberater ist auch bei der Praxisfinanzierung unverzichtbar. Paul ist ziemlich unbedarft in die Verhandlungen mit der Bank hineingegangen. Sein Tipp zur Finanzierung der Arztpraxis: „Gut vorbereitet sein und am besten mit den Ärzteberater mit ins Gepäck nehmen.“
Für die Existenzgründung als Arzt oder Zahnarzt können bei der Praxisfinanzierung Existenzgründerdarlehen in Anspruch genommen werden. Das staatliche KfW Existenzgründerdarlehen wird über die Hausbank beantragt und leicht genehmigt. Allerdings bedeutet der KfW Existenzgründungskredit einiges an Formularen und vor allem ist er etwas unflexibel, insbesondere was die Rückzahlung betrifft. In unterversorgten Gebieten bieten einige KVs und KZVs die Förderung durch Darlehen zur Existenzgründung als Arzt an, insbesondere für die Praxisübernahme jüngerer Nachfolger. Derzeit bieten sich Kredite zur Existenzgründung mit einem langfristig festgeschriebenen niedrigen Zinssatz an, zum Beispiel der Apobank. Sie können über die Apobank-Baufinanzierung ergänzt werden. Katharina hat gehört, dass die Deutsche Bank eine gezielte Beratung und Unterstützung bei Darlehen für Existenzgründung von Ärzten anbietet.
Kassenzulassung: Existenziell für die „Existenzgründung Arzt“
Die kassenärztliche Zulassung ist ein Grundpfeiler der erfolgreichen Existenzgründung als Arzt oder Zahnarzt. Eine Psychotherapie-Praxis ohne Kassenzulassung ist wirtschaftlich kaum zu betreiben. Die Zulassung ist für eine Physiotherapiepraxis überlebensnotwendig.
Für die Arzt-Zulassung gibt es grundlegende Voraussetzungen: Um Arzt zu werden, ist die Approbation nötig, die staatliche Zulassung für die Berufsausübung. Ärzte und Zahnärzte erhalten die Approbation mit dem abgeschlossenen Medizinstudium. Das reicht aber nicht für die KV-Zulassung. Ein Arzt ohne Facharzt kann sich nur mit einer Privatpraxis niederlassen. Was bedeutet die Existenzgründung in einer Privatpraxis? Ohne Vertrag mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) können Behandlungen nur mit den Patienten selbst (Selbstzahlern) oder privaten Krankenversicherungen abgerechnet werden.
Für Ärzte gibt es eine weitere Hürde, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen steuern über die Arzt-Zulassung die Bedarfsplanung für die medizinische Versorgung.
Ein niedergelassener Arzt mit Kassenzulassung betreibt mit seiner Praxis einen Kassensitz (KV-Sitz). Wenn eine Praxis aufgegeben wird, entscheidet die KV im Nachbesetzungsverfahren, ob und an wen dieser KV-Sitz vergeben (nachbesetzt) wird. Bei einem Zahnarzt ist das eine reine Formsache. In vielen Gebieten in Deutschland gibt es aber nach Erhebung der KV mehr Ärzte, als für die medizinische Versorgung notwendig sind. Die Praxisübernahme in diesen gesperrten Planungsbereichen ist durch das Nachbesetzungsverfahren nicht ganz einfach und zudem erhöht dies die Kosten für die Praxisübernahme in merklichem Ausmaß.
Psychotherapie: Kassenzulassung schwierig
Für Psychologen ist die KV-Zulassung genauso wichtig wie für Ärzte. Die Kassenzulassung des Psychotherapeuten ist meist auch für die Abrechnung mit privaten Versicherungen Voraussetzung. Damit ist die Psychotherapie-Kassenzulassung praktisch unerlässlich für die Existenzgründung als Psychotherapeut.
Die kassenärztliche Zulassung für Psychotherapie läuft im Prinzip genauso ab wie bei Ärzten.
Etwas ist jedoch anders: Die Definition der Approbation als Psychotherapeut ist nicht endgültig und bundesweit einheitlich geklärt. Die unklare Rechtslage, wer sich denn nun Psychotherapeut nennen kann, macht das Zulassungsverfahren bei Psychotherapeuten allein schon schwer einschätzbar. Erschwerend kommt hinzu, dass es noch weniger Neuzulassungen als bei Ärzten und kaum freie KV-Sitze gibt. Fast ganz Deutschland ist für Psychotherapeuten gesperrtes Planungsgebiet. Psychotherapeuten sind daher noch stärker als Ärzte auf Praxisübernahmen angewiesen. Entsprechend teuer ist ein Kassensitz für Psychotherapie und entsprechend lange ist die Wartezeit – fünf Jahre sind für kassenärztliche Psychotherapeuten keine Seltenheit.
Hinzu kommt die Unsicherheit des Nachbesetzungsverfahrens für eine Praxis mit Psychotherapie-Kassenzulassung.
Zulassung für Physiotherapiepraxis: Viel Papier
Die Zulassung für eine Physiotherapiepraxis ist zum einen an die Qualifikation des Therapeuten gebunden. Der Therapeut muss eine anerkannte Ausbildung vorweisen. Zum anderen muss die Physiotherapiepraxis über eine vorgeschriebene Ausstattung verfügen. Für die Praxiszulassung in der Physiotherapie müssen beispielsweise Räumlichkeiten für zwei Therapeuten vorhanden sein, darunter ein größerer separater Therapieraum und mindestens zwei Behandlungsbereiche mit Liegefläche.
Die Kassenzulassung für Heilpraktiker ist nicht möglich.
Der Antrag auf Zulassung der Physiotherapiepraxis umfasst:
- die Selbstauskunft mit Angaben zur Praxis, Ausstattung und Mitarbeitern
- die Anerkennung der Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen
- Dokumente wie Berufsurkunden, Grundriss der Praxis, Mietvertrag, Anmeldung bei Berufsgenossenschaft und Gesundheitsamt
- Nachweis der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
Wird die Praxis aufgegeben oder verkauft, muss die Kassenzulassung erneut beantragt werden, um die Physiopraxis zu übernehmen. Allerdings gibt es bei Physiotherapiepraxen keine Zulassungsbeschränkungen wie bei der Existenzgründung als Arzt und Psychotherapeut – und daher auch keinen Markt für KV-Sitze.
Existenzgründung als Arzt – KV Sitz kaufen: Kosten
Seit langem sind Arztpraxen an interessanten Standorten begehrte Objekte für die Praxisübernahme. Und dies trotz hoher Kaufpreise, die oft nicht durch die Praxis selbst, durch Ausstattung oder Patientenstamm, zu rechtfertigen sind.
Die Praxis, die Paul schließlich zur Übernahme fand, war ungeeignet, die Ausstattung völlig veraltet – es gab nicht einmal Computer. Der Kaufpreis bezog sich allein auf den frei werdenden KV-Sitz. Für die Existenzgründung als Arzt wollte er die (neue) Praxis in einem anderen Stadtteil eröffnen.
Dies birgt einige Risiken:
- Die Kassenärztliche Vereinigung kann die Krankenkassenzulassung bei Verlegung der Praxis verweigern, wenn die Argumentation im Nachbesetzungsverfahren nicht überzeugend ist.
- Daraus folgt ebenso, dass die Praxis selbst Gegenstand des Praxisübernahmevertrags sein muss – nicht die Kassenzulassung.
- Der Kaufpreis ist in diesem Fall unter Umständen steuerlich nicht absetzbar.
Paul erhielt die Zulassung als Arzt für seine eigene Praxis. Die Konsequenz einer Ablehnung wäre die Rückabwicklung des Übernahmevertrags gewesen.
Existenzgründung Arzt – Nachbesetzungsverfahren: Gut argumentieren!
Für Katharina als Zahnärztin ist es kein Thema – für viele Ärzte und Psychotherapeuten jedoch ist es eine Herausforderung: das Nachbesetzungsverfahren. In gesperrten Planungsbereichen sind Neugründung und Existenzgründung als Arzt über eine Praxisübernahme reglementiert: Die Entscheidung über die Nachbesetzung einer Arztstelle, eines KV-Sitzes, fällt nach der Ausschreibung des Kassensitzes durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung.
Nachbesetzungsverfahren – Tipps:
- Wichtig bei der Existenzgründung als Arzt für die Praxisübernahme: Das Nachbesetzungsverfahren dauert ein halbes Jahr.
- Der Praxiskäufer muss sich mit einem Antrag um die ausgeschriebene Stelle bewerben. Dabei gelten kurze Fristen, die unbedingt einzuhalten sind!
- Einfachere Nachbesetzung in unterversorgten Teilbereichen, zum Beispiel großstädtische Randviertel oder sozial schwache Gebiete
- Unbedingt frühzeitig in die Warteliste eintragen – sie kann ein Kriterium sein.
- Gute Begründung! Argumente für den Nachfolger sind unter anderem: Dauer der beruflichen Tätigkeit als Arzt – vorherige gemeinsame Praxistätigkeit (mindestens drei Jahre) – Tätigkeit in einem unterversorgten Planungsbereich
Als Paul den KV Sitz des Vorgängers kaufte, konnte er vorweisen, dass er mehr als zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig gewesen war. Das machte ihn zu einem privilegierten Nachfolger.
Viele attraktive Planungsbereiche sind inzwischen unbeschränkt zugänglich für eine Existenzgründung als Arzt. Und dort werden dem neuen Arzt Förderdarlehen und sogar „Schmankerln“ wie fertige Praxisräumen, Wohnung oder Kitaplatz für die Kinder geboten. Katharina jedenfalls hat ihre eigene Praxis eröffnet und – was sie selbst gar nicht vermutet hätte – geht voll als Chefin im Praxisgeschäft auf.
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