Arzthaftpflichtversicherung
Was deckt eine Arzthaftpflichtversicherung ab?
Linas Vater sagt, sie bräuchte eine Arzthaftpflichtversicherung. Als frisch gebackene Ärztin für Allgemeinmedizin ist sie kürzlich in die Praxis ihres Vaters miteingestiegen. Gegen den Vorschlag hat sie nichts einzuwenden, nur ist sie mit dem Thema Berufshaftpflichtversicherung noch nicht sonderlich vertraut. Sicher hat sie bereits davon gehört, dass eine gute Versicherung für Ärzte ein Muss ist. Jetzt will sie sich genauer anschauen, welche der vielen Berufshaftpflichtversicherungen für sie infrage kommt.
Doch worauf sollte man bei dem Abschluss einer Berufshaftpflicht achten und ist es ansonsten ratsam, seine Berufshaftpflichtversicherung bei CHECK24 zu suchen? Natürlich sollen bei der passenden Arzthaftpflichtversicherung die Kosten im Rahmen bleiben. Zumal sie davon ausgeht, dass die Berufshaftpflicht für Ärzte nicht die einzige Versicherung bleiben wird, die sie abschließen muss.
Während Lina die Suche nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Ärzte weniger Sorgen bereitet, fragt sie sich, ob sie die Praxis selbst ausreichend versichert hat. Denn ihr Freund und Kollege Max hatte sie auf die Idee gebracht, vielleicht zusätzlich eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Lina muss zugeben, dass sie nicht exakt weiß, worin der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht.
Der Unterschied zwischen Haftpflicht und Privathaftpflicht ist ihr da schon geläufiger. Aber so ganz sicher ist sie sich auch in dieser Hinsicht nicht. Braucht sie am Ende sogar eine Diensthaftpflichtversicherung als Arzt? Wenn sie sich demnächst zu all den aufkommenden Versicherungsfragen kompetent beraten lassen wird, hofft sie jedenfalls auf viele erhellende Antworten. Auch z. B. wie es mit der Kündigungsfrist bei der Privathaftpflicht bestellt ist.
Wann braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung?
Linas Vater hat sie noch einmal an den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erinnert. Dabei war das eigentlich gar nicht nötig. Denn auch wenn sie seine gut gemeinten Ratschläge stets gern annimmt, hat sie mittlerweile erfahren, dass sie als Ärztin sogar verpflichtet ist, eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abzuschließen. Als pflichtbewusste Medizinerin ist ihr die Berufsordnung für Ärzte natürlich grundsätzlich ein Begriff. Und in dieser ist festgelegt, dass sich Ärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ausreichend gegen Haftungsansprüche versichern müssen.
Eine solche berufliche Haftpflichtversicherung ist für Ärzte natürlich umso wichtiger, da sie z. B wegen Behandlungsfehlern einem weitaus größeren finanziellen Risiko ausgesetzt sind, als dies in vielen anderen Berufen der Fall ist. Der Patient steht den ärztlichen Behandlungen bzw. Leistungen durchaus kritischer gegenüber. Und wenn der Patient dauerhaft erkrankt, kann der Arzt wegen lebenslanger Rentenzahlungen ohne Arzthaftpflichtversicherung schnell vor dem Ruin stehen.
Aus diesen Gründen ist eine Arzthaftpflichtversicherung nicht nur für Lina sinnvoll und unentbehrlich. So erklärt es sich auch, dass eine Ärzteversicherung in Gestalt einer Haftpflicht vorgeschrieben ist. Da es unter den zahlreichen Anbietern für eine Arzthaftpflichtversicherung sowohl bei den einzelnen Konditionen als auch bei den Beiträgen deutliche Unterschiede gibt, wird sich Lina für ihre Berufshaftpflicht einen Vergleich der besten Angebote genauer anschauen.
Sollte man eine Berufshaftpflichtversicherung bei CHECK24 abschließen?
Bereits im Vorfeld der Überlegungen lässt sich sagen: Die Auswahl an Anbietern und Versicherern ist groß. Auch der Erwerb einer Berufshaftpflichtversicherung über CHECK24 kommt da infrage. Wie erwähnt können bereits kleine Fehler bei der Patientenbehandlung oder auch eine falsche Beratung verheerende Folgen für den Arzt bedeuten. Daher ist es besonders wichtig, dass der Arzt bei der Suche nach der richtigen und für ihn passenden Arzthaftpflichtversicherung umsichtig vorgeht.
Da auch Lina bei ihrer Entscheidung für eine günstige Berufshaftpflichtversicherung einen gründlichen Vergleich der Versicherer anstellen will, ist grundsätzlich auch eine über CHECK24 abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung möglich. Denn im Ergebnis ist es wichtig, dass sie als junge Ärztin einen guten Versicherungsschutz erhält, damit sämtliche, aufkommenden Schäden auch wirklich finanziell abgedeckt sind. Selbstverständlich wirkt sich bei dem Vergleichsportal für die passende Arzthaftpflichtversicherung die fehlende, persönliche Beratung nachteilig aus. So kann der erfahrene Finanzberater oder Versicherungsexperte im Vergleich sicherlich gezielter und am Ende auch effektiver auf die individuellen Belange des Kunden bzw. Arztes eingehen.
Darüber hinaus führt CHECK24 die günstigsten Angebote nicht immer ganz oben in seiner Liste. Vielmehr werden „eigene Produkte“ extra beworben und einige andere Mitbewerber z. B. einer Berufshaftpflicht erst gar nicht erwähnt.
Worauf sollte man bei Berufshaftpflichtversicherungen achten?
Berufshaftpflichtversicherungen gibt es nicht gerade wie Sand am Meer. Aber dennoch ausreichend viele Anbieter, sodass es keine allzu leichte Aufgabe ist, gleich auf Anhieb die richtige Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt herauszufinden. In erster Linie kommt es bei der für Lina passenden Berufshaftpflichtversicherung daher auf den Vergleich unter den zahlreichen Anbietern an, der natürlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Lieber würde sie sofort eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, damit sie sich weiterhin intensiv um ihre Patienten kümmern kann.
Worauf ist also zu achten? Der Beruf Arzt bringt es leider mit sich, dass schon ein kleiner Behandlungsfehler weitreichende finanzielle Folgen für den Chirurgen, Allgemeinmediziner oder Neurologen nach sich ziehen kann. Daher sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte möglichst sämtliche Eventualitäten abdecken. Handelt der junge Arzt grob fahrlässig, kann übrigens auch er belangt werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Medizinstudenten ist demnach bereits ab dem Vorklinikum zu empfehlen.
Wichtige Vertragsinhalte der Berufshaftpflicht- bzw. Arzthaftpflichtversicherung für den niedergelassenen Arzt sind:
- eine hohe Versicherungssumme von bis zu 10 Mio., die Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst
- volle Summe auch für Vermögensschäden > Dabei begrenzen Versicherer die Gesamtleistung sämtlicher Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Meistens wird auf das Doppelte oder auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt, sodass dem Arzt die Versicherungssumme mehrfach innerhalb eines Jahres zur Verfügung steht.
- Versicherung gegen Schlüsselverlust und Mietsachschäden
- Nachhaftung, am besten mindestens 5 Jahre
- erweiterter Strafrechtsschutz
Was darf eine Arzthaftpflichtversicherung kosten?
Nicht nur Lina muss als Allgemeinmedizinerin in der Praxis ihres Vaters die laufenden und einmaligen Kosten im Auge behalten. Daher ist sie auf der einen Seite zwar bemüht, eine auf ihre Bedürfnisse ideal abgestimmte Arzthaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss auf der anderen Seite jedoch auch im Blick behalten, was eine Arzthaftpflichtversicherung kosten darf. Zumal die Arzthaftpflichtversicherung nicht die einzige Versicherung bleibt, die Lina benötigen wird.
Um bei der Berufshaftpflichtversicherung Kosten sparen zu können, muss man die Balance zwischen günstigen Beiträgen und effizientem Versicherungsschutz im Blick behalten. Behandlungsfehler durch ärztliche Tätigkeit können hohe Vermögensschäden verursachen. Da Ärzte in Deutschland – im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern mit maximaler Haftungssumme – unbegrenzt haften, kann ein verursachter Schaden den Arzt ein Leben lang haftungspflichtig machen.
Weil Ärzte demnach zur Berufsgruppe mit den höchsten Risiken gehören, sind die Kosten für eine Berufshaftpflicht zum Teil recht hoch – gerade auch, weil Versicherungssummen zwischen 5 bis 10 Mio. Euro betragen. Während Chirurgen oder Orthopäden mit einem Jahresbeitrag für die Arzthaftpflichtversicherung von ca. 2.000 bis 4.000 Euro zu rechnen haben, scheint Lina als Allgemeinärztin mehr Glück zu haben: Ihr Beitrag für das gesamte Jahr beläuft sich im Schnitt lediglich auf etwa 400 Euro.
Arzthaftpflichtversicherung: Braucht ein Arzt eine Diensthaftpflichtversicherung?
Bei diesem Thema kann Lina aufatmen. Denn als selbstständige bzw. niedergelassene Ärztin benötigt sie neben einer Arzthaftpflichtversicherung keine weitere Diensthaftpflichtversicherung für den Arzt. Vielmehr stellt sich in erster Linie die Frage, ob sie überhaupt eine solche Versicherung abschließen kann oder darf. Denn eine Diensthaftpflichtversicherung dient nur solchen Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften handeln. Dies trifft auf Lina jedoch nicht zu, sodass es beim Abschluss einer passenden Arzthaftpflichtversicherung bleiben kann.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für von ihnen verursachte Schäden aufkommen müssen. Für diese Personengruppen bietet es sich demnach an, bei der Suche nach der geeigneten Diensthaftpflichtversicherung einen Vergleich der Anbieter vorzunehmen. So haben z. B. Lehrer oder Polizisten ein höheres Gefahrenpotenzial und laufen Gefahr, selbst für Schäden aufkommen zu müssen, die sie Dritten zufügen.
Haben Sie Fragen zum Thema „Arzthaftpflichtversicherung“? Dann freuen wir uns, Sie dabei unterstützen zu dürfen. Hier können Sie einen individuellen Beratungstermin mit einem Versicherungsexperten anfragen!
Wann ist die Berufshaftpflicht obligatorisch?
Die Bundesärztekammer (BÄK) verpflichtet ihre Mitglieder, sich eine Berufshaftpflicht bzw. eine Berufshaftpflichtversicherung zuzulegen. Die Berufshaftpflicht ist für den Arzt aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials bei Arzttätigkeiten auch mehr als sinnvoll. Dass die BÄK ihre Forderung ernst meint, erkennt man an der Drohung, im Zweifel die Approbation des Arztes ruhen zu lassen. Dabei ist in erster Linie eine Berufshaftpflicht für Ärzte, die sich niedergelassen haben, gemeint.
Zwar sollten sich auch angestellte Ärzte durch eine Versicherung wie die Haftpflicht absichern, um Deckungslücken zu schließen, die der Arbeitgeber noch offengelassen hat. Dennoch betrifft die Arzthaftpflicht vornehmlich Ärzte im Selbstständigenstatus wie Lina, da diese selbst für Haftungsansprüche seitens der Patienten eintreten müssen. Bei niedergelassenen Ärzten entscheidet letztendlich der jeweilige Fachbereich über das zu versichernde Risiko – und damit auch über den Versicherungsbeitrag der Arzthaftpflichtversicherung.
Denn es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Arbeit eines Chirurgen ein höheres Gefahrenpotenzial birgt, als dies bei den meisten anderen Fachbereichen der Fall ist. Damit der Arzt möglichst günstig seine Haftpflichtversicherung abschließen kann, ist ein Vergleich der Versicherungen mit den für ihn besten Konditionen geradezu obligatorisch. In puncto Kündigungsfrist gibt es bei der Haftpflichtversicherung keine Überraschung: Die Berufshaftpflicht bzw. Arzthaftpflichtversicherung kann man i. d. R. drei Monate vor Vertragsende kündigen, wobei die Vertragslaufzeit meist nur ein Jahr beträgt.
Arzthaftpflichtversicherung: Ist die Berufshaftpflicht für Ärzte Pflicht?
Die Pflicht zur Berufshaftpflicht für Ärzte können wir nach dem bisher Gesagten eindeutig mit Ja beantworten. Auch wenn die Kosten für die Berufshaftpflicht je nach Fachbereich recht hoch ausfallen können, ist die Berufshaftpflicht für Ärzte ein Muss für jeden Mediziner. Dies gilt umso mehr, da der Arzt in seinem Beruf stets einem erhöhten Maß an Stress ausgesetzt ist, wodurch vermehrt Fehler passieren können. Dass sich bei einer passgenauen Berufshaftpflicht für Ärzte die Kosten stark unterscheiden, ist zum einen vom Versicherer abhängig, zum anderen aber auch dem Umfang des gewünschten Leistungskatalogs geschuldet.
Wenn die einzelnen Leistungen sinnvoll abgestimmt sind, macht die Haftpflichtversicherung auch für den Medizinstudenten Sinn. Denn schon während des Praktikums in der Krankenpflege und vor allem im praktischen Jahr muss der angehende Arzt der Klinik gegenüber immer dann haften, wenn er grob fahrlässig handelt.
Arzthaftpflichtversicherung: Welche Haftpflichtversicherung für Ärzte macht Sinn?
Eine Haftpflichtversicherung für Ärzte macht immer dann Sinn, wenn sie auf die Bedürfnisse des Arztes genau abgestimmt wurde und die zu zahlenden Beiträge im Verhältnis zur Versicherungsleistung stehen. Dabei stellt die „Haftpflichtversicherung Arzt“ zwar kein „gesetzliches“ Muss dar, allerdings sind Ärzte schon über ihre jeweiligen Landesärztekammern verpflichtet, sich hinreichend zu versichern. Denn es ist immer möglich, dass Dritte Schadenersatzansprüche gegen den Arzt geltend machen, die aus seiner ärztlichen Tätigkeit resultieren.
Auch Allgemeinärztin Lina hat längst eingesehen, dass bei den abzuschließenden Versicherungen die Haftpflicht eine Sonderrolle einnehmen muss, da diese sie vor einem drohenden, finanziellen Ruin bewahrt. Angst vor zu hohen Beitragszahlungen sind allerdings eher unbegründet. Denn ausreichend umfassende, aber dennoch günstige Haftpflichtversicherungen gibt es bereits ab ca. 20 Euro / Monat. Auch die Kündigungsfristen der Haftpflichtversicherung stellen kein echtes Hindernis dar. Im Zusammenhang mit einer Haftpflicht ist die Kündigungsfrist bei einjähriger Vertragslaufzeit meist auf drei Monate festgelegt.
Arzthaftpflichtversicherung: Welche Versicherung für Ärzte sollte abgeschlossen werden?
Auch wenn Lina noch keine Expertin für Versicherungsfragen ist, so weiß sie dennoch, dass es die eine perfekte Versicherung für Ärzte nicht gibt. Vielmehr scheint sich nach ihren ersten Erkundigungen herauszukristallisieren, dass es vor allem auf eine auf ihren individuellen Fall zugeschnittene private Berufshaftpflichtversicherung ankommt. Wie wir inzwischen wissen, ist eine derartige Arzthaftpflichtversicherung nicht vom Gesetz, sondern von der Ärztekammer vorgeschrieben.
Für Lina macht das jedoch keinen Unterschied: Ihr ist es wichtig, dass sie sich im Schadensfall auf ausreichend hohe Deckungssummen verlassen kann. Des Weiteren ist neben der beruflichen Haftpflichtversicherung als zusätzliche Ärzteversicherung die Privathaftpflicht unbedingt erforderlich. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet sich hervorragend als Ergänzung zur Arzthaftpflichtversicherung an und kann mit einer solchen auch kostengünstig kombiniert werden.
Lina fragt sich, ob für sie auch eine „Betriebshaftpflicht Arzt“ infrage kommt. Ein niedergelassener Arztkollege hat eine solche für sich und seine Praxis abgeschlossen und ihr gleichzeitig nahegelegt, es ihm gleichzutun. Bisher ist sie davon ausgegangen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung nur etwas für Firmen bzw. Unternehmer sei. Je mehr Lina über die für sie passenden und effektivsten Versicherungen nachdenkt, desto mehr erkennt sie ein weiteres großes Bedürfnis: Sie will sich unbedingt von einem Experten für Versicherungen bzw. Arzthaftpflichtversicherungen beraten lassen!
Wo liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht und Privathaftpflicht?
Den größten Unterschied zwischen beruflicher Haftpflicht und Privathaftpflicht für Ärzte vermittelt bereits die Benennung: Im ersten Fall kommt der Versicherer für Schäden auf, die bei der ärztlichen Tätigkeit entstanden sind, während die Privathaftpflicht Schäden aus dem Privatleben abdeckt. Existenzbedrohend können Schäden in beiden Fällen sein. Dennoch liegt die Wahrscheinlichkeit für einen finanziell größeren Schaden eher bei einem Behandlungsfehler, sodass die Berufshaftpflicht entsprechend teurer ist als die relativ günstige Privathaftpflichtversicherung.
So kann eine Arzthaftpflichtversicherung schnell mit einigen Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr zu Buche schlagen, während eine günstige Privathaftpflicht bereits unter 100 Euro zu bekommen ist. Damit ist eine Privathaftpflicht für jedermann eine unbedingt erforderliche Absicherung bei Schadensfällen im privaten Bereich. Und somit natürlich auch für jeden Arzt. Lina ist über sich selbst erschrocken, dass sie daran bisher noch nicht gedacht hat. Um die günstigste Privathaftpflicht zu ergattern, wird sie einen der zahlreichen, kostenlosen Tarifvergleiche im Internet ausprobieren.
Welche Kündigungsfrist hat eine Privathaftpflicht?
Wenn der Arzt seine Versicherung endlich abgeschlossen hat, wird die Kündigungsfrist der Privathaftpflicht im Grunde zur Nebensache. Denn die Beiträge sind nicht nur verglichen mit der beruhigenden Wirkung einer solchen Absicherung für den Ernstfall verschwindend gering. Dennoch darf man natürlich einen Blick in den Vertrag werfen, sollte sich ein triftiger Grund finden, die Versicherung kündigen bzw. den bisherigen Versicherer wechseln zu wollen.
In der Regel beträgt jedenfalls bei einer Privathaftpflicht die Kündigungsfrist drei Monate. Wird die nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die ursprüngliche Dauer von einem Jahr. Stichtag ist demzufolge in den allermeisten Fällen der 30. September, an dem die Kündigung beim Versicherer eingehen muss.
Welcher Unterschied besteht zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
Eigentlich besteht gar kein großer Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Denn beide Versicherungen bieten Selbstständigen wie auch Unternehmen bzw. Unternehmern einen vergleichbaren Schutz. So sind in beiden Fällen sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Auch sind in beiden Versicherungen sämtliche Mitarbeiter mitversichert.
Gleiches gilt für die Betriebshaftpflicht für den Zahnarzt. Auch er betreibt mit seiner Zahnarztpraxis einen freiberuflichen Wirtschaftsbetrieb und muss der Verpflichtung nachkommen, sich zu versichern. Dennoch zielt der Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflicht für Ärzte vornehmlich auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes und daraus resultierenden Schäden für Dritte ab. Lina steht es frei, für die Praxis ihres Vaters zusätzlich eine Betriebshaftversicherung abzuschließen. Da sie als Ärztin eher der beratenden und behandelnden Berufsgruppe zuzuordnen ist, wäre die Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Arzthaftpflichtversicherung wohl die bessere Wahl.
Aber diese und viele andere Fragen möchte sie dann doch lieber mit einem Experten für Arztversicherungen besprechen.
Sie möchten zum Thema „Arzthaftpflichtversicherung“ beraten werden? Hier geht’s zum Versicherungsexperten für Ärzte.
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